Schleichweg zum neuen Führerschein
EU-Recht macht’s möglich - ALKOHOL UND ZÜNDSCHLÜSSEL vertragen sich schlecht. Wer seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren hat, muss in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, ehe er einen neuen erhält. Daran scheitern viele – und machen in Tschechien oder anderen EU-Ländern einen neuen Führerschein.
DARMSTADT. 2,21 Promille ist eine Menge Alkohol im Blut. Nicht-Gewohnheitstrinker werden es kaum jemals schaffen, einen solchen Pegel zu erreichen, geschweige denn, dann noch eine kontrollierte Handlung auszuführen. Der Mann aus Groß-Zimmern aber setzte sich damit ans Steuer. Er wurde erwischt und verlor seinen Führerschein. Nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist beantragte er einen neuen, scheiterte aber an der vorgeschriebenen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), auch als Idiotentest bekannt. Dennoch fährt er heute wieder Auto – mit Führerschein.
Rauschgift ist im Straßenverkehr gleichfalls unerwünscht. Ein anderer Mann, ebenfalls aus Groß-Zimmern, wurde erwischt, als er unter Drogeneinfluss bei Rotlicht über eine Kreuzung fuhr. Er hatte bereits einige Einträge im Verkehrsstrafregister. Auch der Mann verlor den Führerschein und scheiterte an der MPU. Auch er saß später wieder am Steuer – mit Führerschein. Beide Fälle waren gestern Gegenstand von Prozessen am Verwaltungsgericht Darmstadt. Beide Männer haben einen Weg gefunden, die Hürde MPU fürs erste zu umgehen. Beide haben eine neue Fahrerlaubnis im Nachbarland Tschechien erhalten.
Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hat sich ein Schlupfloch für Alkoholsünder aufgetan: Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert und an der MPU scheitert, kann stattdessen in Tschechien oder Polen die Fahrerlaubnis erhalten – ohne MPU. Diese Führerscheine müssen in allen anderen EU-Ländern anerkannt werden, also auch in Deutschland.
Inzwischen ist ein regelrechter Führerschein-Tourismus entstanden. In den meisten Bundesländern werden ausländische Fahrerlaubnisse inzwischen als gültig akzeptiert. Hessische Verwaltungsgerichte versuchen jedoch nach wie vor, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben. Die beiden eingangs genannten Fälle wurden gestern in Darmstadt verhandelt, in beiden Fällen beharrte das Verwaltungsgericht auf der MPU. Der Richter räumte jedoch ein, dass die unterschiedliche Rechtsprechung ein „misslicher Zustand“ sei. Man hoffe auf Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht. Auch die Bundesregierung will sich dem Vernehmen nach für die Beibehaltung der MPU-Pflicht einsetzen.
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